Das Projekt muss gemäß der Haltung der russischen Staatsbank verbessert werden. Das geht aus der Information auf der Website der Staatsduma hervor.
Die Entscheidung, das Projekt zu überarbeiten, wurde nach der Sitzung der Arbeitsgruppe für gesetzliche Regulierung der Kryptowährungen unter dem Vorsitz des Abgeordneten vom Gebiet Voronesh, Doktor der Wirtschaftswissenschaften Alexej Gordejew gefällt. Die Sitzungen, die vorher schon abgehalten worden waren, bestätigten die Haltung des Expertenrates in der Arbeitsgruppe. Fachleute haben die Vorgehensweise des Finanzministeriums im Kryptobereich unterstützt und festgestellt, dass der Gesetzentwurf einer Überarbeitung bedarf. Einen wesentlichen Teil der Überarbeitung stellen die Empfehlungen der Zentralbank in Bezug auf die Regulierung der Kryptowährungen im Lande dar.
Was schlägt der Expertenrat konkret vor?
Die Mitglieder des Expertenrates sind der Meinung, dass es notwendig ist, bestimmte Anforderungen an die Halter der Kryptowährungen zu stellen, um das Risiko des Verlustes von Investitionen wegen der hohen Volatilität der Kryptowährungen zu reduzieren, die unter anderem am Beispiel des historischen Bitcoin-Dips zu sehen ist. Darüber hinaus soll es zu viele Cyber-Angriffe und Betrügereien geben. In dem Gesetz werden die Halter der Kryptowährung als lizenzierte Subjekte bezeichnet, die zu Operationen mit digitalen Währungen bevollmächtigt sind. Dabei ist die digitale Währung noch lange keine Kryptowährung, sondern eher eine Kopie des Fiatgeldes in einem bestimmten Land. So wird es zum Beispiel mit dem digitalen Rubel aussehen. Es kann aber auch sein, dass diese Formulierung oder die Grenzen des Terminus „digitale Währungen“ im Gesetz noch korrigiert werden.
Das Register der Anforderungen an die Unternehmen, die Kryptowährungen besitzen, kann folgende Punkte enthalten: die ständige Registrierung im Lande, bestätigte finanzielle Stabilität, eine jedem Nutzer zugängliche Liste der Vorstandsmitglieder sowie sichere IT-Systeme, die einem bestimmten Standard entsprechen. Der Expertenrat schlägt vor, unter den Teilnehmern am Kryptomarkt zwischen qualifizierten und unqualifizierten Investoren zu unterscheiden, genauso wie es auf dem Fonds- und Außenbörsenmarkt der Fall ist, wo einige Operationen nur den qualifizierten Investoren zugänglich sind, die eine Zulassung haben und größere Summen verwalten. Sollte der Kryptomarkt denselben Weg einschlagen, werden die natürlichen Personen, die als unqualifizierte Investoren gelten, ebenso kein Recht haben, bestimmte komplizierte Operationen vorzunehmen, für die eine Expertise notwendig ist.
Ein weiterer Vorschlag des Expertenrates besteht darin, dass Mining als Geschäftstätigkeit eingestuft wird. Die Folge wird die Einführung von Sondertarifen für die Elektroenergie sein. Dazu ist es allerdings notwendig, den Begriff „Haushaltsenergie“ zu definieren, weil dieser Terminus in den Gesetzen dieses Landes zurzeit nicht vorhanden ist. Dabei stellen die Mitglieder des Expertenrates fest, dass diese Definition für die Festlegung der kommerziellen Tarife und für die Verbesserung der Regelung in der Branche unentbehrlich ist.
Bald sollen die Vorschläge des Expertenrates der Regierung unterbreitet werden. Zurzeit diskutiert man dort über den Gesetzentwurf „Über Regelung digitaler Währungen (Kryptowährungen)“. Neben anderen Teilnehmern arbeitet die Bank Russlands an dem Gesetzentwurf. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf der Staatsduma noch vor dem Ende der Frühjahrstagung vorgelegt wird.